Rechtsprechung
OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 43/12, 2 Ws 44/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Umfang der Rechtmäßigkeitsüberprüfung nach § 101 Abs. 7 StPO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Frage der Rechtmäßigkeit der Benachrichtigung als Gegenstand der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Art und Weise des Vollzuges einer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme gemäß § 101 Abs. 7 S. 2 StPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Frage der Rechtmäßigkeit der Benachrichtigung als Gegenstand der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Art und Weise des Vollzuges einer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme gemäß § 101 Abs. 7 S. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs einer Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 22.11.2011 - 4 AR 23/11
- LG Verden, 22.11.2011 - 4 AR 24/11
- OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 43/12, 2 Ws 44/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 60
- MMR 2012, 626
- StraFo 2012, 183
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.2008 - StB 12/08
Entscheidung über nachträglichen Rechtsschutz gegen eine …
Auszug aus OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 43/12
Für die Zuständigkeit des Landgerichts Verden ist es daher ohne Bedeutung, ob der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Stade vom 11.08.2011 hinsichtlich der Verweisung mit oder ohne Rechtsgrundlage erfolgt ist (zu einem vergleichbaren Verweisungsbeschluss vgl. BGHSt 53, 1 ff.).Genau deshalb, also um eine baldige Löschung der Daten zu ermöglichen, ist jedoch die Befristung in § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO eingeführt worden (vgl. dazu BGHSt 53, 1 ff.).
- BGH, 29.10.2009 - StB 20/09
Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs für einen Antrag auf …
Auszug aus OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 43/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird § 101 Abs. 7 Satz 4 StPO jedoch ausdehnend dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit des erkennenden Gerichts auch dann gegeben ist, wenn die nachträgliche Überprüfung einer verdeckten Ermittlungsmaßnahmen von einem sogenannten Drittbetroffenen begehrt wird oder wenn ein nicht angeklagter Beschuldigter sich im Verfahren nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO gegen heimliche Ermittlungsmaßnahmen wendet, die in dem ursprünglich gemeinsam geführten Ermittlungsverfahren angeordnet worden sind (vgl. dazu BGH, NStZ 2010, 225).Die Prüfung der Frage, ob die Erhebung einer Anklage dazu führt, dass über Anträge im nachträglichen Rechtsschutzverfahren gegen Anordnung heimlicher Ermittlungsmaßnahmen der Ermittlungsrichter oder das Tatgericht entscheidet, hat sich daran zu orientieren, ob bei Fortdauer der Zuständigkeit des Ermittlungsrichters die Gefahr besteht, dass von dem Anordnungs- und Beschwerdegericht einerseits und dem erkennenden bzw. Rechtsmittelgericht andererseits divergierende Entscheidungen zur Frage der Rechtmäßigkeit der beanstandeten Maßnahmen getroffen werden (vgl. dazu BGH NStZ 2010, 225).
- BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der …
Auszug aus OLG Celle, 24.02.2012 - 2 Ws 43/12
Da es aber an einer §§ 305 a Abs. 2, 464 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG i. V. m. § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO entsprechenden Regelung, wonach dem mit der Revision befassten Rechtsmittelgericht auch die Entscheidung über die sofortige Beschwerde übertragen wird, fehlt, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass zur Entscheidung über sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern die Oberlandesgerichte berufen sind, § 121 Abs. 1 Nr. 2 GVG (vgl. dazu BGHSt 54, 30 ff. Rdnr. 19, zitiert nach juris).
- BGH, Ermittlungsrichter, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachung (keine Erforderlichkeit einer …
Der Begriff des Vollzugs in § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO umfasst die Durchführung der Ermittlungsmaßnahme in ihrer Gesamtheit bis zum vollständigen Abschluss (zum Benachrichtigungsverfahren vgl. OLG Celle, StraFo 2012, 183), so dass die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung mittels automatisierter Ausleitung und Aufzeichnung der Gesprächsdaten sowie die Einhaltung eines sich gegebenenfalls aus § 160a Abs. 1 Satz 3 und 5 StPO ergebenden Löschungsgebots zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden kann. - LG Nürnberg-Fürth, 18.01.2018 - 5 Ks 113 Js 1822/16
Rechtsschutz wegen Telekommunikationsüberwachung
Die Frage des Zeitpunkts bzw. der Umstände der Benachrichtigung sind Gegenstand der nachträglichen Überprüfung gemäß § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss v. 16.05.2013, Az. 2 BGs 147/13, Rn.5;… OLG Stuttgart, Beschluss v. 13.07.2016, Az. 6 - 2 StE 1/14, Rn. 6; OLG Celle, Beschluss v. 24.02.2012, Az. 2 Ws 43/12 und 2 Ws 44/12, Rn. 15;… Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl. 2017, § 101 Rn, 25c). - OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16
Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Überprüfung der …
Danach ist, sofern Anklage erhoben und - was hier geschehen ist - (auch) der Angeklagte selbst über die Überwachungsmaßnahmen informiert worden ist, zur Entscheidung über einen Antrag nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO das mit der Sache befasste Gericht zuständig, und zwar auch insoweit, als es - wie hier - um den Antrag eines Drittbetroffenen geht (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - StB 12-15/08, BGHSt 53, 1; OLG Celle, Beschluss vom 24. Februar 2012 - 2 Ws 44/12, NStZ 2013, 60;… vgl. auch BT-Drucks. 16/5846, S. 63). - KG, 12.10.2012 - 2 Ws 357/12
Befugnis der Justizvollzugsanstalt zum Anhalten unfrankierter Briefe des …
Der Senat entscheidet darüber zugleich mit der Verwerfung der Rechtsbeschwerde, weil der Beschwerdeführer ihre Einlegung nicht von der vorherigen Bewilligung abhängig gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 2 Ws 43/12 - std. Rspr.). - BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13
Verwendungsverbot und Löschungsgebot von Aufzeichnungen des Inhalts von …
Der Begriff des Vollzugs in § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO umfasst die Durchführung der Ermittlungsmaßnahme in ihrer Gesamtheit bis zum vollständigen Abschluss (zum Benachrichtigungsverfahren vgl. OLG Celle, StraFo 2012, 183 [OLG Celle 24.02.2012 - 2 Ws 43/12]), so dass die Durchführung der Telekommunikationsüberwachung mittels automatisierter Ausleitung und Aufzeichnung der Gesprächsdaten sowie die Einhaltung eines sich gegebenenfalls aus § 160a Abs. 1 Satz 3 und 5 StPO ergebenden Löschungsgebots zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden kann.